Umweltvertäglichkeitsprüfungs-Verfahren betreffend dem Bau einer 3. Piste
Aktuelle Situation
Die BI Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste hat eine schriftliche Stellungnahme und 2 mündliche Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsgutachten abgegeben. Hauptkritikpunkte sind neben der fehlenden
Umweltverträglichkeit des
Projekts auch die Qualität der Gutachten die das Gegenteil
beweisen wollen:
- Insbesondere
das umweltmedizinische Gutachten fällt durch besondere
Einseitigkeit in der
Literaturauswahl und deren Fehlinterpretation auf, die zu absurd hohen
Grenzwerten für Fluglärm führt. Womit
Liesing trotz der geplanten
Vervielfachung des Fluglärms in keiner Lärmkarte
aufscheint.
- Im
Luftmedizinischen Gutachten scheint hingegen das Gesetz von der
Erhaltung
der Masse außer Kraft gesetzt zu sein. So verschwinden die
durch den
zusätzlichen Flugverkehr produzierten Schadstoffe scheinbar
spurlos im
"Schwechater Bermudadreieck".
- Dass der zu
Entscheidungsfindung wichtige Variantenvergleich völlig falsch
ist,
belegt der Flughafen bereits selbst in seiner überarbeiteten
Planvariante.
Daneben
gibt es eine
Fülle von Einwänden aus unseren früheren
Stellungnahmen,
die von den Gutachtern nicht oder nicht ernsthaft beantwortet wurden.
Davon abgesehen ist aber ohnehin die Frage zu stellen, wie
seriös
ein Verfahren
sein kann, in dem der Flughafen 2 Jahre nach der Möglichkeit
Parteienstellung zu erlangen, die Anzahl
der Flugbewegungen über Liesing still und heimlich mehr als
verzehnfacht hat.
Damit werden die dramatischen Auswirkungen, welche eine 3. Piste auf
den 23. Bezirk und dessen Umgebung hat, durch den Flughafen selbst
bestätigt. So ist mit einer 3. Piste mit einer Vervierfachung des
seit Jahren überschrittenen "Sollwerts" auf der Abflugroute
Liesing auf 100 pro Tag zu rechnen und es sind auch nächtliche
Überflüge direkt über den 23. Bezirk geplant. Dazu ist auch eine Landeroute, die parallel zur Westeinflugsschneise
über die Stadt verläuft nicht auszuschließen, da die Austro Control den gekurvten
Anflug nur sehr zögerlich umsetzt und Flugroutenfestlegungen nicht Teil der UVP sind. Dafür gibt es in den
Flughafen-Unterlagen zur UVP auch für Teile Liesings bereits
Grundstückslisten für die Eintragung einer Sicherheitszone (Erlaa, Inzersdorf). Kommt
es zu keiner grundsätzlichen Änderung der Politik, so wird
der gesamte Südwesten Wiens und damit eines der dichtest
besiedelten Gebiete Österreichs durch eine 3. Piste in eine
Fluglärmhölle verwandelt.
Damit werden die Gesundheitskosten für die Allgemeinheit
künsltich in die Höhe getrieben. Zum Vergleich der
Größenordnung - für Frankfurt werden durch den
Fluglärm 1,8 Milliarden Euro in 10 Jahren erwartet -
Krebserkrankungen nicht mitgezählt.

Einen Überblick über den Ablauf und aktuellen Status des UVP-Verfahrens
erhält man auf einer Website des Landes Niederrösterreichs
einzusehen. Per Edikt
wurde das Ermittlungsverfahren betreffend das Vorhaben
„Parallelpiste 11R/29L“ von der zuständigen
Behörde des Landes NÖ mit Wirkung vom 12. Oktober 2011
für geschlossen erklärt. Nach einer Entscheidung erster
Instanz hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" die
Möglichkeit beim Umweltsenat Berufung einzulegen. Auch andere
Bürgerinitiativen haben bereits erkennen lassen, dass sie von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Historie und bisherige Kritik
Von 29.5.2008 bis 31.7.2008 fand die öffentliche Auflage der
Umweltverträglichkeitserklärung zur 3. Piste (UVE). Der Link zur öffentlichen Kundmachung per Edikt war auf der Homepage des Landes Niederösterreichs zu finden, dort findet sich auch eine Zusammenfassung der UVE.
Mit der 3.
Piste droht Liesing endgültig zur Fluglärmhölle zu
verkommen da:
- die 3. Piste Richtung Liesing ausgerichtet ist und mehr
als die mehr als Hälfte aller Abflüge auf dieser
Piste stattfinden soll,
- weitere 14 % auf der bisherigen Piste 29, die dann nur schwer anders zu führen sind, als über Liesing,
- die aus Steuermitteln zur Entlastung Wiens gebaute 2. Piste weitgehend stillgelegt wird,
- mit der 3. Piste zumindest eine Verdoppelung der Flugbewegungen möglich wäre
- und eine Anflugroute über Liesing auf die 3. Piste ebenfalls zu befürchten ist.
Bei Beibehaltung der rücksichtlosen Verkehrspolitik würden
also alle Nordwestdestination (Berlin, München, Frankfurt,
London...) nur noch über Liesing angeflogen, die Folgen für
Liesing wären dramatisch.
Daher hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste"
mit einem Team vieler Spezialisten aus Liesing (Mediziner,
Techniker, Juristen, Physiker, Biochemiker, IT-Spezialisten,
Piloten...) und in
Kooperation mit anderen BIs erstellte 63
seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur
Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur
Piste 11R
/ 29 L dem zuständigen Beamten in der
Umweltabteilung der niederösterreichischen
Landesregierung inklusive der Dokumente im Anhang in 2 Ordnern
übergeben. Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
- Der jetzige und vielmehr noch der zu erwartende
Fluglärm
über Liesing und die angrenzenden
niederösterreichischen
Gebiete betrifft mehr als 100.000 Menschen und ist auf Grund der
permanenten Ruhestörung als gesundheitsschädlich
einzustufen.
- Die Umweltverträglichkeitserklärung
beruht auf einer
falsche Anzahl an Flugbewegungen mit denen der Flughafen seinen eigenen
Prognosen für die Aktionäre widerspricht.
- 2010 als Jahr für den Variantenvergleich der
möglichen Pistenlagen kann wohl kaum als ausreichend
betrachtet werden.
- Das für die 3. Piste Richtung Liesing vom
Flughafen
vorgegebene Szenario bei der nur 2.2% der Überflüge
über
Liesing gehen ist weder realistisch noch entspricht der Ist-Zustand
diesen Annahmen. Vielmehr werden völlig unsinnige
Flugroutenauslastungen für die
Umweltverträglichkeitserklärung angenommen, die
ohnehin in
keiner Weise bindend sind, aber dazu beitragen sollen, die wahre
Umweltunverträglichkeit zu verschleiern.
- Bei genauerem
Studien der Unterlagen geht daraus recht eindeutig
hervor,
dass die geplante 3. Piste Richtung Liesing auch die
umweltunverträglichste Variante für die
Bewohner in
Flughafennähe (Nachtfluglärm, NOx-Belastung),
die Großtrappen und die Landwirtschaft ist und dass
die
Flughafen-Mediation offensichtlich unter falschen Annahmen
stattfand. Eine 3. Piste 16/34 - parallel zur 2. Piste, welche
damals aus
Wiener Steuermitteln zur Entlastung dichtest besiedelter Gebiete
finanziert wurde, wäre jedenfalls der Vorzug zu
geben, wenn man seitens des Flughafens und der
NÖ-Landesregierung
Umweltverträglichkeit nur ansatzweise ernst
nimmt.
Dazu kommen dann noch eine ganze Reihe von fachlichen Ungereimtheiten,
wo eine entsprechende Nachbesserung erforderlich ist.
Interessanterweise wurde bei der Überarbeitung der UVE auch die Stellungnahme des Umweltministeriums weitgehend ignoriert.
Im Übrigen dürfte die Umweltverträglichkeitserklärung gegen die Prinzipien des UVP-Gesetzes verstoßen,
da die bereits früher durchgeführten und offensichtlich
illegalen Ausbaumaßnahmen nicht berücksichtigt wurden.
Liesing ist trotz der objektiv durch die Lärmmessungen und die
hohe Zahl an Beschwerden nachweisbaren und unzumutbaren
Lärmbelastung in der Zusammenfassung der UVE auf der Homepage des Flughafens mit keinem Wort erwähnt.
Laut Mitteilung des Amts der niederösterreichischen Landesregierung,
Abteilung RU4-U-302/190-2008, vom 24.11.2008, wird die BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" als Verfahrenspartei
anerkannt. Dass schafft die Möglichkeit
im Verfahren ihre Rechte und rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu
machen und
vom Inhalt des Verfahrens und
der Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu erlangen.
Konkret sind damit auch die vom Team der BI "Liesing gegen
Fluglärm und gegen die 3. Piste" erstellte 63
seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur
Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur
Piste 11R
/ 29 L von den Gutachtern im UVP-Verfahren zu berücksichtigen.
Das Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) der
niederösterreichischen Umweltbehörde über
die geplante Dritte Piste des Wiener Flughafens wurde im Juli 2011 zur
öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Frist zur Einsichtnahme
endet am 25. August, die öffentliche Anhörung dauert
vom 29. August bis zum 7. September 2011 (also so dass die Vorbereitungen und ein Teil der Anhörung in die Urlaubszeit fällt).
Dazu gibt es auch eine neue Revision der Umweltverträglichkeitserklärung - die wichtigsten Dokumente lassen sich hier aufrufen.
Aus diesen Dokumenten geht u.a. eine massive Mehrbelastung des 23. Bezirks durch eine Vervierfachung der Starts hervor,
die gegenüber der den Bürgern offiziell 2008 vorgestellten
Version sogar eine Verzehnfachung des Anteils der Starts
über Liesing vorsieht. Damit werden alle Befürchtungen
betreffend der Mehrbelastung Liesings durch eine 3. Piste vom Flughafen
selbst bestätigt.