20.05.2016 Kein öffentlicher Bedarf der 3.Piste

Die Flughafen Wien AG muss gemäß Paragraph 71 Luftfahrtgesetz den Bedarf für den Ausbau nachweisen. Das ist ein Kernthema im Verfahren. Sie hat dafür 2009 ein Gutachten der Intraplan GmbH vorgelegt, deren Prognosen sich aber bereits jetzt als grob falsch erwiesen haben. Das BVwG hat daraufhin den Gutachter Wipf eingesetzt. Dieser sollte überprüfen, ob die Prognosen der Intraplan nicht doch richtig seien, nur mit ein paar Jahren Verzögerung.

Das gemeinsam mit der BI gegen Fluglärm in Wien West (14Gegenflieger) beauftragte Gutachten des Instituts für Verkehrsplanung der TU Wien, Professor Macoun tritt dem Wipf-Gutachten nun entgegen. Dieses zeigt auf, dass die Flughafen Wien AG seit 2008 einen deutlichen Rückgang der Flugbewegungen verzeichnet, das Passagierwachstum sich sehr verlangsamt hat und nicht so wachsen wird, wie es die Gutachter des Flughafens gerne hätten. Der Flughafen Wien hat ausreichend Kapazitätsreserven. Die Annahme, das an der 3. Piste ein öffentlicher Bedarf bestünde, ist nicht mehr haltbar.

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