2.2.2005 Resumee der Rechtsberatung
Da Bürgerinitiativen keine Rechtspersönlichkeit besitzen, muß jeder Liegenschaftsbesitzer selbst aktiv werden, am besten mit gesammelten (gleichartigen) Klagen.
Dazu hat am 2.2. in Wien eine Rechtsberatung für Fluglärmbetroffene stattgefunden.
Die Rechtsberatung vom 2.2. war stark frequentiert, auch von Niederösterreichern, die em. Rechtsanwalt Dr. Emmerich Fritz für Ende Feber nach Zwölfaxing eingeladen haben um ein konkretes Vorgehen für mehrere Orte zu besprechen. Er ist bereits dabei, einen entsprechende Klage zu entwerfen, die dort als Diskussionsgrundlage dient.
In unserem Fall haben wir im Privatrecht den Ansatzpunkt für gesammelte Klagen.
Da die Wiener Teilnehmer an der Rechtsberatung am 2.2.05 viel mehr daran interessiert waren, die Route wegzubekommen, als Schadenersatz für Grundentwertung zu erhalten, wurde folgende Vorgangsweise für die Wiener Liegenschaftsbesitzer ins Auge gefasst:
Gesammelte gleichlautende Klagen auf Unterlassung mit einem Streitwert von 7000-15000,-- Euro, vorbehaltlich Schadenersatzansprüchen wegen Grundentwertung.
Die Niederösterreicher rechnen damit, dass sie 50 Kläger locker zusammenbringen. Wenn die Wiener Bezirke (sowohl Startbetroffene als auch Anflugbetroffene) auch 100 Kläger zustande bringen, dann sind die RA-Kosten entsprechend gering, ca 200-400 Euro.
Bitte um Mitteilung, wer noch eine Beteiligung an gemeinschaftlichen Klagen ins Auge fasst, da auch in Wien noch eine größere Veranstaltung zur Rechtsinformation geplant ist.
mfg Aschenbrenner-Faltl, Liesing
Tel+Fax 6162268, Handy 0650/6162268