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			26.04
			2007 Bericht des AFLG-Obmannes, emer. RA Dr. Emmerich FRITZ über
			Stand des Musterprozesses und über GV v. 23. April
			2007
			 
			1.) In der Entscheidung
			des Oberlandesgerichts Wien im Musterprozess Leth wurde zwar
			bestätigt, dass die gesetzliche Flugservitut auch ein
			Überfliegen der Liegenschaft Leth ermöglicht, aber es
			wurde gleichzeitig mit totalerBindungswirkung für alle
			rechtskräftig klargestellt, wie
			zu fliegen ist, nämlich unter maximaler
			Schonung des Einzelnen
			(das 17-seitige OLG-Urteil wird AFLG-Mitgliedern auf Wunsch
			zugesandt)
			 
			Bisher war tatsächlich
			oberste Maxime, möglichst kostengünstig zu fliegen.
			Nicht der Einzelne und seine Liegenschaft war interessant, sondern
			die Kostenseite. Diese Änderung der Situation ist für
			uns alle wichtig.
			 
			Beim
			EuGH wurde für den Musterfall Dr.Leth bereits eine Beschwerde
			anhängig gemacht, mit  der der entschädigungslose
			Eingriff ins Privateigentum gerügt wird und das Verfahren ist
			zur Zahl 11.877/07 beim EuGH anhängig. 
			
			 
			2.) Auf Grund der Beschwerde
			von Frau RA Dr. Heger bei der EU-Kommission, dass bisher kein
			UVP-Verfahren stattfand, hat die EU-Kommission das österr.
			Ausßenministerium zur Rechtfertigung aufgefordert und
			beginnt man dem Vernehmen nach, beim Land NÖ die eigene
			bisherige Vorgangsweise (nämlich Einzelbescheide
			auszustellen) zu überdenken.
			 
			3.) Damit der Verein in der
			Lage ist, in der UVP etwa notwendig werdende, weiterführende
			Fachgutachten zu erlangen und finanzieren zu können, hat die
			Vereinsversammlung den Vorstand ermächtigt, bei
			Notwendigkeit, den Mitgliedsbeitrag bis zur nächsten
			Vereinsversammlung nötigenfalls bis 15,- Euro/Monat zu
			erhöhen  - hoffentlich, wird es nicht notwendig.
			 
			Einstimmig wurde beschlossen,
			dass auch von Verbandsmitgliedern mit 300,- Euro Eintrittsbeitrag
			- von denen mehrere anwesend waren - die monatlichen
			Mitgliedsbeiträge bezahlt werden.
			 
			Mit herzlichen Grüßen
						
			em. RA Dr. Emmerich FRITZ
			Obmann
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