Eilanträge
gegen Flughafen Berlin-Schönefeld erfolgreich
14. April 2005 Am
Flughafen Berlin-Schönefeld darf vorerst nicht gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Donnerstag mehreren
Eilanträgen von Anwohnern statt. Diese hatten gegen den
sofortigen Vollzug des Planfeststellungs-beschlusses zum Ausbau des
Flughafens geklagt.
Wie
das Gericht betonte, ist damit über einen möglichen Erfolg
im Hauptverfahren nichts gesagt, den endgültigen
Verfahrensausgang bezeichnete der 4. Senat ausdrücklich als
offen.
4.000
Klagen Betroffener
Dem
Gericht liegen nach eigenen Angaben 4.000 Klagen Betroffener vor.
Diese haben nach dem Luftverkehrsgesetz jedoch normalerweise keine
aufschiebende Wirkung, vielmehr darf der Träger einer Maßnahme
nach einem Planfeststellungsbeschluß mit der Umsetzung der
Planungen beginnen. Gegen diesen sofortigen Vollzug hatten die Kläger
vorläufigen Rechtsschutz beantragt, der ihnen nun gewährt
wurde.
Wie
das Bundesverwaltungsgericht erläuterte, mußten die
Interessen der Kläger und der anderen Verfahrensbeteiligten -
das Land Brandenburg, die Flughafen-Betreibergesellschaft sowie die
Deutsche Bahn - gegeneinander abgewogen werden.
Danach
sei das Interesse der Kläger, bis zum Abschluß des
Verfahrens in der Hauptsache von Vollzugsmaßnahmen verschont zu
bleiben, höher einzuschätzen als das Interesse der
Gegenseite am sofortigen Baubeginn. Das Planvorhaben sei nämlich
mit schwerwiegenden Eingriffen verbunden, die geeignet seien, das
Gesicht des davon betroffenen Raumes weit über den vorhandenen
Flughafen hinaus nachhaltig zu verändern.
Entscheidung
über Musterklagen erst 2006
Solche,
möglicherweise nur schwer rückgängig zu machenden
Eingriffe zuzulassen, erschien dem Gericht nach eigenen Angaben nicht
vertretbar. Maßgebender Grund für die Eilentscheidung sei
es zu verhindern, daß schon jetzt vollendete Tatsachen
geschaffen werden könnten, obwohl der Planfeststellungsbeschluß
noch nicht rechtskräftig sei.
Demgegenüber
müsse das Interesse des Antragsgegners und der Träger des
Vorhabens, ohne Zeitverzug das Vorhaben in Angriff zu nehmen,
zurücktreten. Etwaige Verzögerungen hielten sich ohnehin
voraussichtlich in Grenzen. Das Gericht sei nämlich bemüht,
über die aus den knapp 4.000 Klagen auszuwählenden
„Musterklagen” im Verlauf des ersten Halbjahres 2006 zu
entscheiden.
Den
Interessen des Antragsgegners und der Träger des Vorhabens werde
in der Eilentscheidung insofern Rechnung getragen, als sie bestimmte
vorbereitende Arbeiten durchführen dürften, die von der
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen ausgenommen wurden.