AFLG Antifluglärmgemeinschaft / 17.05.2008 / 09:51 / OTS0020 5 CI 0287 NEF0002 II

Flughafen Wien: ein weiteres Mal vor die EU?
Utl.: em.RA Dr.Emmerich Fritz warnt Amt der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde

Wien (OTS) - Im Namen von über 400 Vollmachtgebern (darunter auch Mitglieder von 28 Bürgerinitiativen, von denen 26 im Jahr 2006 die EU-Beschwerde von Frau RA Dr.Heger unterstützten)- warnt Dr. Emmerich FRITZ als ehrenamtlicher Obmann der AFLG Antifluglärmgemeinschaft(www.fluglaerm.at), die NÖ UVP-Behörde mittels eines offenen Briefes davor, ein UVP-Verfahren durchzuführen, das nicht das Gesamtprojekt betrifft, sondern nur die 3. Piste.

Das UVP-Gesetz kennt seit Jahren zwei besonders zu beachtende Prinzipien, nämlich das Kumulationsprinzip und das Konzentrationsprinzip; es kann durchaus vorkommen, dass durch ein relativ geringfügiges Vorhaben, ein Gesamtprojekt UVP-pflichtig wird.

Bisher ergangene Einzelbescheide sind negative Feststellungs-bescheide zu Einzelteilen des Gesamtprojekts, das als Ganzes spätestens seit 1998 durch den Masterplan 2015 bekannt war, und jede Gesamtbeurteilung ist erkennbar unterlassen.

Bisher liegt kein Antrag der Flughafen Wien AG auf Bewilligung eines Gesamtprojektes vor, sondern ausschließlich ein Antrag auf Bewilligung einer dritten Piste. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung die nicht das Gesamtprojekt betrifft, ist schon vom Ansatz her rechtswidrig und eine Bewilligungsfähigkeit schon deshalb nicht gegeben.

Um zu vermeiden, dass die Marschrichtung falsch ist, macht Dr.Fritz nochmals darauf aufmerksam, dass das Kumulationsprinzip und das Konzentrationsprinzip für das Gesamtprojekt (einschließlich bestehender Anlagen) Beachtung finden müssen (UVP-pflchtiges Gesamtprojekt!).

Er weist in dem offenen Brief darauf hin, dass sich rechtswidriges Vorgehen noch nie auf Dauer gelohnt hat (z.B. nicht EU-gerechte Ausschreibung der Landeshauptstadt St. Pölten, Brenner-Maut usw.) und stellt die Frage:

"Will Österreich wirklich ein weiteres Mal vor dem EuGH in Brüssel wegen dieser Vorgangsweise geklagt werden?"

Rückfragehinweis:
u. Gesamttext (2 Seiten) des offenen Briefes:
AFLG Antifluglärmgemeinschaft, gemeinnütziger Verein
gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
Tel. 01/6162268, 0650/6162268, Schriftführerin Aschennbrenner-Faltl
www.fluglaerm.at

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OTS0020 2008-05-17/09:51

170951 Mai 08