Sehr geehrter Herr Umweltminister Josef Pröll!
 
Zu meinem gestrigen mail an Sie mit dem Betreff "Umweltministerium provoziert uns" erhalte ich in der
Stellungnahme durch die Wiener Umweltanwaltschaft den Hinweis auf deren homepage
https://www.wien.gv.at/wua/2005/umgebungslaerm.htm
 
und zitiere daraus:
 
"Aus unserer Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Höhe der Schwellenwerte
Die Schwellenwerte (Anhang III), die für die Aktionsplanung für den Bereich Fluglärm bei LDEN von 65dB und bei LNIGHT von 55dB liegen sollen, sind hier um jeweils 5dB höher als jene, die für den Straßenlärm gelten sollen.
Dies ist nicht nachvollziehbar und vollkommen unverständlich, zumal nach Erkenntnissen der aktuellen Lärmforschung und allen bekannten Untersuchungen gerade der Fluglärm, bei vergleichbaren Lärmpegeln mit dem Straßenlärm, die größeren Belästigungs- und Störwirkungen aufweist. . . . . . . . . . . . . . .
. . . . .Die Schwellenwerte für die Aktionsplanung sollten daher diesen klar dokumentierten Erkenntnissen Rechnung tragen. Entsprechend den Ausführungen und Begründungen zum Industrielärm, dem die erhöhte Belästigungswirkung zugestanden wird, soll auch für den Fluglärm ein Schwellenwert von LDEN 55dB und von LNIGHT 45dB festgesetzt werden, um die höhere Belästigung gegenüber dem Straßenlärm zu berücksichtigen."
 
Die Fluglärmbetroffenen ersuchen Sie, Herr Minister Pröll, höflichst, die Schwellenwerte für Fluglärm sowohl in der Verordnung zum Umgebungslärmschutzgesetz als auch in der vorgesehenen Verordnung zum Luftverkehrsgesetz auf die im rotgeschriebenen Teil der Stellungnahme genannten Werte zu berichtigen!
 
Bitte auch um Beantwortung der Frage, wieso die Verordnung zum Umgebungslärm"schutz"gesetz zwar im RIS zu finden ist unter
               Gesundheitsrecht,
 
aber die Gesundheitsministerin bei der Festsetzung der Schwellenwerte gar nicht eingebunden war, sondern nur Verkehrs- Wirtschafts- u.Lebens(Umwelt)ministerium?
 
 
Mit freundlichen Grüßen
johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at