Sehr geehrter Herr Hon.Prof. Dr. Schlögel!
 
Ich danke Ihnen für Ihr beiliegendes Antwortschreiben vom 7. März. 2008 auf mein mail vom 24.August 2007 und Urgenz vom 22.Dezember 2007.
 
Ich muss jedoch im Gegensatz zu Ihrer Feststellung, dass die von mir übersandten Literaturstellen sich auf andere Flughäfen beziehen, darauf aufmerksam machen, dass die beiden hier nochmals beigeschlossenen Veröffentlichungen des deutschen Umweltbundesamtes sich nicht auf andere Flughäfen beziehen, sondern Allgemeingültigkeit haben.
 
Die schon seit 2004 bekannte Veröffentlichung des deutschen UBA "Wie Fluglärm auf die Gesundheit wirkt" sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse der (von der EU in Auftrag gegebenen) HYENA-Studie (Lärm erhöht den Blutdruck) hat Allgemeingültigkeit.
 
Demzufolge sollte ein Gesundheitsministerium nicht warten bis Krankheitsfälle gemeldet werden
sondern auf die Richtigstellung der Verordnung zum Lärmgesetz drängen (BGBl. 144 Teil II VO ist im RIS ist ja schliesslich unter Gesundheitsrecht zu finden und darin sind Schwellenwerte für Fluglärm Lden 65 dB(A) und Lnight 55 dB(A) festgeschrieben)!
 
Die Umweltanwaltschaft Wien hat schon 2005 die WHO-Werte Lden 55 dB (A) und Lnight 45 dB (A) gefordert und das österr. Umweltbundesamt stellt im 8.Kontrollbericht Punkt 8.3 "Zusammenfassende Bewertung und Ausblick" fest, dass die Schwellenwerte für Fluglärm zu hoch sind und auf Lden 55 dB (A) und Lnight 45 dB (A) herabgesetzt werden sollten.
Diese Schwellenwerte gelten ja auch laut Verordnung für Industrielärm !!! 
 
Hier müsste doch wohl ein Gesundheitsministerium ansetzen und den Verkehrsminister und dessen Staatssekretariat  öffentlich auffordern, die verordneten Fluglärm-Schwellenwerte wie oben angeführt herabzusetzen. 
 
 
Zur Aufklärung ( - und dazu können Sie jeden Physikprofessor der TU oder UNI Wien befragen):
 
Die um jeweils 10 dB zu hoch angesetzten Fluglärm-Schwellenwerte, bedeuten durch den 10er-Logarithmus in der Formel, dass über ein Gebiet zehnmal soviel Flieger drüberfliegen dürfen als bei den geforderten Schwellenwerten. Denn 3 dB Steigerung beim Leq (Lden oder Lnight) bedeutet eine Verdoppelung der Überflüge, weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung usw. !!!
 
Im Übrigen ist die Steigerung des Luftverkehrs am Wiener Flughafen nicht naturgegeben, wie man aus Ihrem Schreiben schliessen müsste, sondern ganz bewußt einerseits durch Tarifdumping (siehe Auflistung der RA-Kanzlei Dr. Heger-Partner z.B. www.fluglaerm.at  News vom 15.12.2007) herbeigeführt (im Sinne der Aktionärsinteressen!) und auch andererseits durch das "Non-Profit"-System der Austro-Control, die die Start-und Landegebühren in den letzten vier Jahren, drastisch gesenkt hat!
 
Betroffene der AFLG Antifluglärmgemeinschaft sind an Frau Staatssekretärin Kranzl und Minister Faymann schon vor einem Jahr bezüglich der Fluglärm-Schwellenwerte herangetreten, aber mit freundlichen Ausreden abgewimmelt worden. Daher wenden sich die Betroffenen an das Gesundheitsministerium. Wenn dieses nun auch freundlich abwimmelt, würde das kein gutes Licht auf eine verantwortliche Führung dieses Ministeriums werfen.
 
Ich hoffe daher, dass das Gesundheitsministerium einen öffentlichen Appel an den Verkehrsminister und an die Staatssekretärin zur obzitierten Senkung der Fluglärm-Schwellenwerte richtet und bitte um Ihre Stellungnahme dazu.
 
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
www.fluglaerm.at