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Sehr geehrter Herr Hon.Prof.
Dr. Schlögel!
Ich danke Ihnen für Ihr
beiliegendes Antwortschreiben vom 7. März. 2008 auf mein mail
vom 24.August 2007 und Urgenz vom 22.Dezember 2007.
Ich muss jedoch im
Gegensatz zu Ihrer Feststellung, dass die von mir übersandten
Literaturstellen sich auf andere Flughäfen beziehen, darauf
aufmerksam machen, dass die beiden hier nochmals beigeschlossenen
Veröffentlichungen des deutschen
Umweltbundesamtes sich nicht auf
andere Flughäfen beziehen, sondern Allgemeingültigkeit
haben.
Die schon seit 2004
bekannte Veröffentlichung des deutschen UBA "Wie
Fluglärm auf die Gesundheit wirkt" sowie die
Veröffentlichung der Ergebnisse der (von der EU in Auftrag
gegebenen) HYENA-Studie (Lärm erhöht den Blutdruck) hat
Allgemeingültigkeit.
Demzufolge
sollte ein Gesundheitsministerium nicht warten bis Krankheitsfälle
gemeldet werden
sondern auf
die Richtigstellung der Verordnung zum Lärmgesetz drängen
(BGBl. 144 Teil II VO ist im RIS ist ja schliesslich unter
Gesundheitsrecht
zu finden und darin sind Schwellenwerte für Fluglärm
Lden 65 dB(A) und Lnight 55 dB(A) festgeschrieben)!
Die Umweltanwaltschaft Wien
hat schon 2005 die WHO-Werte Lden 55 dB (A) und Lnight 45 dB (A)
gefordert und das österr. Umweltbundesamt stellt im
8.Kontrollbericht Punkt 8.3 "Zusammenfassende Bewertung und
Ausblick" fest, dass die Schwellenwerte für Fluglärm
zu hoch sind und auf Lden 55 dB (A) und Lnight 45 dB (A)
herabgesetzt werden sollten.
Diese Schwellenwerte gelten ja
auch laut Verordnung für Industrielärm !!!
Hier müsste doch
wohl ein Gesundheitsministerium ansetzen und den Verkehrsminister
und dessen Staatssekretariat öffentlich
auffordern,
die verordneten Fluglärm-Schwellenwerte wie oben angeführt
herabzusetzen.
Zur Aufklärung ( -
und dazu können Sie jeden Physikprofessor der TU oder
UNI Wien befragen):
Die um jeweils 10 dB zu hoch
angesetzten Fluglärm-Schwellenwerte, bedeuten durch den
10er-Logarithmus in der Formel, dass über ein Gebiet zehnmal
soviel Flieger drüberfliegen dürfen als bei den
geforderten Schwellenwerten. Denn 3 dB Steigerung beim Leq (Lden
oder Lnight) bedeutet eine Verdoppelung der Überflüge,
weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung usw. !!!
Im Übrigen ist die
Steigerung des Luftverkehrs am Wiener Flughafen nicht
naturgegeben,
wie man aus Ihrem Schreiben schliessen müsste, sondern
ganz bewußt einerseits durch Tarifdumping (siehe Auflistung
der RA-Kanzlei Dr. Heger-Partner z.B. www.fluglaerm.at
News vom 15.12.2007) herbeigeführt (im Sinne der
Aktionärsinteressen!) und auch andererseits durch das
"Non-Profit"-System der Austro-Control, die die
Start-und Landegebühren in den letzten vier Jahren, drastisch
gesenkt hat!
Betroffene der AFLG
Antifluglärmgemeinschaft sind an Frau
Staatssekretärin Kranzl und Minister Faymann schon vor
einem Jahr bezüglich der
Fluglärm-Schwellenwerte herangetreten, aber mit
freundlichen Ausreden abgewimmelt worden. Daher wenden sich die
Betroffenen an das Gesundheitsministerium. Wenn dieses nun auch
freundlich abwimmelt, würde das kein gutes Licht auf
eine verantwortliche Führung dieses Ministeriums werfen.
Ich hoffe daher, dass das
Gesundheitsministerium einen öffentlichen Appel an den
Verkehrsminister und an die Staatssekretärin zur obzitierten
Senkung der Fluglärm-Schwellenwerte richtet und bitte um Ihre
Stellungnahme dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
www.fluglaerm.at
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