OTS0063 5 CI 0245 HPR0001 II Fr, 08.Feb 2008

Verkehr/Luftfahrt/Umwelt/Recht/Justiz/Politk/EU/Wien/Niederösterreich

Flughafen Wien: Nachholen der UVP - Klarstellung

Wien (OTS) - Nachdem in den letzten Tagen mehrere teils unrichtige und teils widersprüchliche Meldungen in den Medien über den Stand des Vertragsverletzungsverfahren aufgetaucht sind, sehen sich die Vertreter der in Brüssel beschwerdeführenden Bürger gezwungen, eine klärende Stellungnahme abzugeben.

Aufgrund von Telefonaten und informeller Korrespondenz mit den zuständigen Beamten stehen folgenden Eckpunkte derzeit fest:

- Die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Flughafen Wien muss nachgeholt werden;

- Gegenstand sind - grob gesprochen - die Ausbauten der letzten zehn Jahre, jedenfalls nicht nur - wie von den Medien vielfach berichtet - der Skylink;

- Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich wird weitergeführt, wenn die nachträgliche UVP nicht entsprechend der Vereinbarung mit der Kommission durchgeführt wird ;

- Die Verletzung der UVP-Pflicht ist eindeutig und mittlerweile unstrittig;

- Derzeit sind die letzten Details der nachträglichen UVP in Ausarbeitung, Ende Februar sollen die Verhandlungsergebnisse im Internet veröffentlicht werden;

- Die nachträgliche UVP steht unter der Aufsicht der Kommission.

Die Presseaussendung der Staatssekretärin Kranzl vom 25. Jänner 2008 ist inhaltlich nicht korrekt. Ebenfalls nicht korrekt ist auch die von der Flughafen Wien AG immer wieder gegenüber den Medien abgegebene Erklärung, die Flughafen Wien AG habe sich immer an die österreichischen Gesetze gehalten. Da das österreichische Umweltrecht auf dem Umweltrecht der Europäischen Union basiert, bedeutet die Verletzung des einen automatisch die Verletzung des anderen.

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OTS0063 2008-02-08/09:55

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