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Gutachten:
Kerosin-Besteuerung in der EU zulässig
Seit einiger Zeit kritisieren Umweltpolitiker diese Tatsache, die sie es als Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Verkehrsträger und als Privilegierung eines besonders klimaschädlichen Verkehrsmittels sehen. Im Gutachten kommt Pache nun zu dem Ergebnis, dass eine Besteuerung des auf innerstaatlichen Flügen verbrauchten Kerosins weder gegen völkerrechtliche Vereinbarungen noch gegen das europäische Recht verstoßen würde. Bisher wurde die Einführung einer solchen Besteuerung regelmäßig als unpraktikabel beurteilt. Ein Argument war, dass die Fluggesellschaften das für innerstaatliche Flüge benötigte Kerosin einfach im Ausland an Bord nehmen und so die lokale Steuer umgehen würden. Dass sich dies in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorgaben des europäischen Rechts verhindern lässt, hat der Jurist in seinem Gutachten nachgewiesen. Der Rechtswissenschaftler schlägt vor, das in Deutschland getankte Kerosin direkt über den Preis zu besteuern. Zusätzlich müssten die Fluggesellschaften dazu verpflichtet werden, die im Ausland getankten, aber bei innerdeutschen Flügen verbrauchten Kerosinmengen zu melden. Nach Angaben des deutschen Bundesumweltministeriums sollen nun auf Basis dieses Gutachtens Gespräche mit anderen EU-Staaten geführt werden, die einer solchen Kerosinbesteuerung gegenüber aufgeschlossen sind. Dazu gehören Frankreich, Großbritannien und Österreich. Ziel ist es nämlich durch eine parallele Besteuerung Wettbewerbsnachteile für Deutschland zu vermeiden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von etwa 300 Euro je 1.000 Liter Kerosin. In der EU gibt es derzeit nur in den Niederlanden eine Kerosinsteuer. Weitere Informationen: http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2853.pdf (Ende) |
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