Dienstag, 18. Oktober 2011 11:42
To: info@austrocontrol.at
Cc: werner.faymann@spoe.at; fbm@bmvit.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; alois.stoeger@bmg.gv.at; buero.berlakovich@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; manfred.wurm@wien.gv.at; christine.marek@oevp-wien.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; gabriele.jell-wiesinger@fpoe-wien.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; post@wua.magwien.gv.at; ruediger.maresch@gruene.at; georg.irsa@gruene.at; marianne.bernold@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; gabriela.moser@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; josef.bucher@parlament.gv.at; sonja.wehsely@spw.at; herbert.zulinski@bmvit.gv.at; wolfgang.papesch@bmvit.gv.at; liesing@fluglaerm.at; umwelttelefon@vie-umwelt.at; p.kleemann@viennaairport.com
Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Nichteinhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit über dicht besiedelten Gebiet

Sehr geehrte Damen und Herren von der ACG!

Obwohl seitens des Gutachters des Infrastrukturministeriums behauptet wird, es gäbe Geschwindigkeitsrestriktion um den Fluglärm in Grenzen zu halten, sieht die Praxis leider anders aus. Denn statt der auch im Internet auffindbaren 250 Knoten (463 km/h) wird offensichtlich möglichst schnell und damit unnötig tief und laut geflogen.

Zitat aus dem Gutachten von Herrn DI Stundner zur ex-Post-UVP

In Vollziehung der Regulative des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes Bundes-LärmG-vom 4.7.2005 und der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung Bundes-LärmV-vom 5.4.2006 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der UMGEBUNGSLÄRM-AKTIONSPLAN -ÖSTERREICH 2008 TEIL B13 Flugverkehr ausgearbeitet. Im Punkt 8 Bereits vorhandene oder zur Realisierung absehbare Maßnahmen zur Lärmminderung -wird betreffend den Flughafen Wien diesbezüglich u.a. folgendes ausgeführt:

Geschwindigkeitsbegrenzungen unter einer bestimmten Flughöhe (Flugfläche 100, entspricht etwa einer Höhe von 3.000 m über dem Meeresspiegel) reduzieren die Lärmentwicklung durch Reduzierung der Triebwerks-und Umströmungsgeräusche.

Im Internet dazu auffindbare Regeln:

Die Praxis an Hand von 2 Beispielen die für viele stehen:

Air Berlin 17.10.2011, 19:38 - 282 statt 250 kt

AUA 17.10.2011, 20:43 - 274 statt 250 kt in nicht einmal 2 km Höhe über dem Grund

Wer ist dafür verantwortlich? Bekommen die Piloten jetzt Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
 
Oder machen regelmäßige Ausnahmen durch die Austro Control diese Behauptungen des BMVIT genauso wertlos, wie die folgende, die ja angesichts der Abflugroute Liesing über das Wohngebiet von 100.000 Menschen ohnehin nur als schlechter Scherz verstanden werden kann:

Die Standard-Instrumenten-Abflugstrecken des Flughafens Wien sind gleichzeitig Lärm mindernde Abflugverfahren. Ihre Einhaltung innerhalb der Leistungsgrenzen des jeweiligen Luftfahrzeuges ist verbindlich.

Mit der Bitte um Auskunft!