Mittwoch, 08. Juni 2011 22:00
To: umwelttelefon@vie-umwelt.at; p.kleemann@viennaairport.com; info@austrocontrol.at
Cc: werner.faymann@spoe.at; fbm@bmvit.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; alois.stoeger@bmg.gv.at; buero.berlakovich@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; manfred.wurm@wien.gv.at; christine.marek@oevp-wien.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; gabriele.jell-wiesinger@fpoe-wien.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; post@wua.magwien.gv.at; ruediger.maresch@gruene.at; georg.irsa@gruene.at; marianne.bernold@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; gabriela.moser@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; josef.bucher@parlament.gv.at; sonja.wehsely@spw.at; herbert.zulinski@bmvit.gv.at; wolfgang.papesch@bmvit.gv.at; liesing@fluglaerm.at
Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Nichteinhaltung der Nachtflugregelung wegen Blitzaktivität?!

Sensitivity: Personal

Categories: Private
Attachments: Outlook.jpg; Outlook.jpg; Outlook.jpg; attba8b9.png

Selbst geringe Blitzaktivität reicht angeblich, damit die Austro Control den Piloten freie Hand bei der Wahl der Flugroute lassen muss. Schließlich kann man dort ja nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn ein Flugzeug zufällig von einem Blitz getroffen wird. Erstaunlicherweise gibt es nach 21 Uhr aber immer wieder Flugzeuge mit einem Ziel im Norden, deren Pilot die Nachtflugroute für unsicher hält und deshalb direkt über dicht besiedeltes Gebiet starten zu müssen glaubt, während sein Kollege mit Ziel nach Süden diese praktisch zeitgleich befliegt:

AUA-Flugzeug um 21:13 auf den Weg nach Süden, welches im Bereich der Nachtflugroute unterwegs ist:



Zeitgleich fliegendes AUA-Flugzeug auf den Weg nach Norden welches nicht die Nachtflugroute verwendet



sondern stattdessen seinen Lärmteppich über ganz Liesing zieht

Wenn man also davon ausgeht, dass der Pilot mit einem Ziel im Süden nicht fahrlässig gehandelt hat, dann war das Gewitter für den anderen Piloten mit der Flugnummer OS325 nur eine willkommen Ausrede, um sich nicht an die Nachtflugregelung halten zu müssen.

Da abendliche Gewitter im Sommer recht häufig sind, ist hier dringend eine andere Regelung im Interesse der Nachtruhe der Bevölkerung zu finden, welche für die Fluglinien keine unzumutbaren Risiken darstellt. Beispielsweise dass Piloten, welche die Nachtflugroute für unsicher halten, das Gewitter am Flughafen abwarten dürfen.