Die Kette an unzumutbare lauten Überflügen gestern Abend nach 20 Uhr mit Spitzenpegel zwischen 75 und 81 Dezibel ist symptomatisch für die zunehmende Lärmbelastung, die der Flugverkehr im 23. Bezirk verursacht.
Die gesundheitsschädliche Belastung eines Wohngebiet von 100.000 Menschen sind ganz offensichtlich das Ergebnis einer Haltung der Austro Control, die sich auch darin äußert, dass diese den in den Luftverkehrregeln verankerten Schutz dicht besiedelter Gebieten unwidersprochen zu Gummiparagraphen erklären darf, die offensichtlich nur dann eingehalten werden müssen, wenn es ins Konzept passt.
Sonst dürfte ja die Verlegung einer Startroute auf den dicht besiedelten 23. Bezirk ohne dass es dafür eine stichhaltige Notwendigkeit gibt, schon auf Grund des §7 LVR: "Bei Flügen über dicht besiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden" unzulässig sein.
Auf den Straßenverkehr umgelegt bedeutet diese eigenartige Auslegung der Gesetzestexte, dass in dicht besiedelten Gebieten und ausgewiesenen Ruhelagen jederzeit und ohne Anrainerbeteiligung eine Schnellstraße errichtet werden dürfte, wenn es sich auf der in der Nähe befindlichen Autobahn in der Rush Hour sonst stauen könnte oder sich die Frächter über den Umweg beschweren.
Dass laut einem Zeitungsartikel die Flugroutenverlegung nach Liesing den Chef der für die Planung zuständigen Behörde Austro Control auch noch privat von einer Abflugroute befreit hat, ist vielleicht das, was tatsächlich den "besonderen Charme dieser Lösung" ausmacht.