Mit lauten Landungen im Tiefflügen im Minutentakt quer über das dicht besiedelte Liesing und damit mit Einflug Richtung Norden in das Flugbeschränkungsgebiet gelingt den Fluglinien mit freundlicher Unterstützung durch Austro Control und Politiker auch heute wieder das Kunststück, gleich mehrere Luftverkehrsregeln auf einmal zu ignorieren:
§7 LVR: Bei
Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die
u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.
6. Flugbeschränkungen im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) c) Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen.
(4) Im Flugbeschränkungsgebiet Wien sind Luftfahrzeuge, die den Flughafen Wien-Schwechat nach den Instrumentenflugregeln anfliegen und sich bereits in der Anflugrichtung zum Flugplatz befinden, in einem möglichst gleichmäßigen Sinkflug zu führen, ...
Zur
Illustration:
Vervollständigt
wird dieses Bild durch dröhnende Starts, die in den Tagesrandzeiten
unnötigerweise über dem dicht besiedelten 23. Bezirk konzentriert werden und
damit für rund 100.000 Menschen gesundheitsschädliche Dauerschallpegel
verursachen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch Gesetze deren Sinn wohl
eindeutig in einer Minimierung der Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen
liegt, noch eine gewisse rechtliche Grauzone bieten, sollte zumindest die Regel
zur Anwendung gebracht werden, dass nicht alles erlaubt ist, was nicht
ausdrücklich(st) verboten ist.
Unterm Strich
ist beim Fluglärm in den letzen Jahren auch ein Versagen der Wiener
Umweltpolitik festzustellen, das insbesondere durch die jahrelange
Nichteinhaltung von öffentlichen Versprechen der zuständigen Umwelt-Stadträtin
gegenüber der Liesinger Bevölkerung transparent wird!