Samstag, 22. Jänner 2011 08:56
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Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk und die nicht nachvollziehbare Umsetzung der Luftverkehrsregeln durch die ACG

Sensitivity: Personal

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Weckflüge bei nur leichten Nordwind, die bereits kurz nach halb sieben in der Früh 70 bis 80 Dezibel erreichen und ohne Notwendigkeit über den dicht besiedelten 23. Bezirk geführt werden, werfen die Frage auf, ob das Verständnis der Luftverkehrregeln durch die ACG, nicht wie folgt zusammenzufassen ist:

Wann immer es Wetter und Verkehrslage es zulassen, ist über den dichtest besiedelten 23. Bezirk zu starten und über den Norden Wiens und die Westeinflugsschneise zu landen. Insbesondere in den sensiblen Tagesrandzeiten und am Wochenende aber auch bei Schönwetter oder an Feiertagen ist darauf zu achten, dass möglichst viele Menschen vom Fluglärm betroffen sind. Dass bei einem Flugzeugabsturz über dicht besiedelten Stadtgebiet auch mit vielen Toten unter der unbeteiligten Bevölkerung am Boden zu rechnen ist, ist weitgehend zu ignorieren.

Das wäre zwar das genaue Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber mit den Luftverkehrregeln im Sinne gehabt haben dürfte, entspricht jedoch offensichtlich einer Vereinbarung, dass Wiener Gebiet trotz der um Größenordnungen höheren Siedlungsdichte genauso überflogen werden soll, wie weitgehend unbesiedeltes niederösterreichisches Gebiet. Denn die laut Herrn Gemeinderat Valentin vereinbarten 22,9% Starts- und Landungen, die über Wien geführt werden sollen, entsprechen exakt dem Kreissektor den Wien aus Sicht des Flughafens einnimmt.