Keine 3.Piste am Flughafen 09.02.2017

Das BVwG stoppt die 3.Piste

Die AFLG ist hoch erfreut über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 02.02.2017

Das BVwG stellt in seinen Abwägungen den Umweltschutz, die Bremsung des globalen aber auch österreichischen Temperaturanstiegs und den Schutz des Bodens über die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens.

Der Antrag des Flughafen Wiens und des Landes Niederösterreichs zu Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ samt „Verlegung der Landesstraße B 10“ wird abgewiesen.“
Das BVwG verwehrt den Antragstellern eine ordentliche Revision und begründet dies damit, dass keine grundsätzlich bedeutende zu lösenden Rechtsfrage vorliege und die Interessenabwägung im UVP-Verfahren höchstgerichtlich ebenfalls als geklärt angesehen werden kann.

Die AFLG hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigtragen. Wir haben in ausführlichen gutachterlichen Stellungnahmen den erheblichen Anstieg von schädlichen Emissionen, die durch die 3. Piste verursacht würden, beanstandet.

Die AFLG dankt ihren Mitgliedern und Unterstützern und den anderen Bürgerinitiativen für die gute Zusammenarbeit. Gemeinsam wurde das Verfahren gewonnen!

Link zum Erkenntnis [2.085 KB]